D o n t a l k ... |
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DontAlk Statuten 06.02.06 1. ZweckDer soziale Zusammenhalt soll gepflegt und gehegt werden, Sprüche unter der Gürtellinie sind erlaubt und sehr willkommen. 2. Haftung
Versicherung ist
Sache der Teilnehmer. Teilnahme
und Gastfreundschaft auf eigene Verantwortungen. Allfällige Schäden werden
durch den Verursacher gedeckt. Folgeschäden werden
nicht durch den Verein gedeckt. 3. Allgemeine
Bedingungen
4. Mitglieder Stammsäufer:
Änderung der Natelnummer oder der e-mail Adresse ist innert 24 Stunden bei dem Aktuar zu melden! Gasttrinker: Gasttrinker sind
herzlich willkommen. Sie müsssen bei dem zahlenden Stammsäufer 24 Stunden
vorher gemeldet werden. Ab viertem beisitzen während eines Jahres, erhält
derjenige Gasttrinker automatisch den Stammgastsäufer Status. Bezahlung der
Gasttrinker: siehe Zahlungsmoral. Stammgastsäufer: Die Regel des
Stammgastsäufers wird eingeführt, um die Vielfalt der Gasttrinker zu erhalten. Pflichten: Der
Stammgastsäufer bezahlt Versoffenes selber. Bierpässe gehören dem
Verein. Anwesenheit nicht
immer erwünscht jedoch gestattet. Rechte: keine 5. Abwesenheit Nicht erscheinen ist nur erlaubt bei Unfall, Krankheit
(weiche Knie nicht erlaubt!!), Krieg oder Tod. Bei deftigem
Verhinderungsgrund müssen alle Stammsäufer per SMS benachrichtigt werden,
stattgegeben wird die Abwesenheit durch das OK von mindestens 3 Stammsäufern. 6. Zahlungsmoral Der maximale Betrag,
der durch den jeweiligen Stammsäufer bezahlt wird, beträgt 100Sfr oder
umgerechnet in der jeweiligen Landeswährung. Falls der zahlende
Stammsäufer nicht erscheinen kann, ist der Revisor für die anstehende Zahlung
verantwortlich. Falls die anwesenden
Stammsäufer einen Betrag von über hundert Franken versaufen wird der Restbetrag
fair geteilt. Wenn mit Gasttrinker
über 125 Sfr. versoffen werden, wird der Restbetrag von den Gasttrinker
übernommen. 7. Verhaltensregeln Bei anstössigem
Verhalten ist der Trinkende verpflichtet sich beim Gastgeber, Stammsäufern,
Gastrinkern und andern Involvierten höflich und aufrichtig zu entschuldigen. 8. Verstösse gegen allgemeine BedingungenBei fremd Nippeln ist
eine Busse von 5Sfr. an den zahlenden Stammsäufer zu entrichten. Ausserdem ist
eine Entschuldigung an den Betroffenen zu richten. Alle Verstösse gegen
die allgemeinen Bedingungen sind nicht strafbar. Ausnahme Punkt fünf. 9. Reihenfolge
10. Austritt Nur mit Totenschein
möglich ! 11. Ämtli (Gültig für eine Periode (1 Jahr)) Präsident: Duss
Lukas Organisiert die GV inklusive einem Jahresbericht. Eröffnung der jeweiligen Montagssitzung und einem kleinem Resume des vergangenen Montagstreffs. Vize: Fankhauser
Michael Der Vize übernimmt sämtliche Funktionen von nicht anwesenden Stammsäufern. Ausserdem ist er verantwortlich, dass gewisse Verhaltensnormen eingehalten werden. Aktuar: Wechsler
Daniel Schreiben der Protokolle und verwalten der vorhandenen Medien. Revisor: Dober
Bruno Verantwortlich für
Zahlungsmoral und einhalten der Reihenfolge. Kontrolle des
Eröffnungsberichts des Präsidenten. Reservateur: Dissler
André Ist verantwortlich dass ein angenehmer Sitzplatz gewährleistet ist, und führt die Liste der Gasttrinker. 12. Verschiedenes
13. VerstösseWerden emotional
geahndet. 14. Gültigkeit und RechtsschutzDie Statuten werden
als rechtsgültiges Dokument betrachtet. Änderungen sind vorbehalten, jedoch nur
in Anwesenheit aller Stammsäufer und mit einem Absoluten Mehr von 3 Stimmen
rechtsgültig. Dieses Dokument ist
nicht verschlüsselt. 15. Unterschrift und Annahme der StammsäuferDer Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Annahme der vorliegenden Bestimmungen.
Alle Mitglieder haben die Statuen im beisein Dritter unterschrieben. |