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Statuten 06.02.06

 

 

1. Zweck

 

Der soziale Zusammenhalt soll gepflegt und gehegt werden, Sprüche unter der Gürtellinie sind erlaubt und sehr willkommen.

 

2. Haftung

 

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.  Teilnahme und Gastfreundschaft auf eigene Verantwortungen. Allfällige Schäden werden durch den Verursacher gedeckt.

Folgeschäden werden nicht durch den Verein gedeckt.

 

 

3. Allgemeine Bedingungen

 

  1. gesoffen wird nur im Cafe Terrasse
  2. jeweils der erste Montag im Monat ausser siehe Pkt.: 12. Verschiedenes
  3. Bezahlt wird immer Bar und in der landesüblichen Währung
  4. Bezahlt wird in folgender Reihenfolge siehe Pkt.: 9. Reihenfolge
  5. Gesoffen wird nur aus dem eigenen Becher
  6. Bezahlt wird ausschliesslich Eichhof Lager 5dl
  7. Treffpunkt um 21.30 Uhr
  8. Ab 21.30 werden sämtliche 5dl Eichhof Lager, vom zahlenden Stammsäufer bezahlt.

 

 

4. Mitglieder

 

Stammsäufer:

 

  1. Dober Bruno
  2. Duss Lukas 
  3. Dissler André
  4. Fanhauser Michael
  5. Wechsler Daniel

 

Änderung der Natelnummer oder der e-mail Adresse ist innert 24 Stunden bei dem Aktuar zu melden!

 

 

Gasttrinker:

 

Gasttrinker sind herzlich willkommen. Sie müsssen bei dem zahlenden Stammsäufer 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ab viertem beisitzen während eines Jahres, erhält derjenige Gasttrinker automatisch den Stammgastsäufer Status.

Bezahlung der Gasttrinker: siehe Zahlungsmoral.

 

Stammgastsäufer:

 

Die Regel des Stammgastsäufers wird eingeführt, um die Vielfalt der Gasttrinker zu erhalten.

 

Pflichten: Der Stammgastsäufer bezahlt Versoffenes selber.

Bierpässe gehören dem Verein.

Anwesenheit nicht immer erwünscht jedoch gestattet.

 

Rechte: keine

 

5. Abwesenheit

 

Nicht erscheinen ist nur erlaubt bei Unfall, Krankheit (weiche Knie nicht erlaubt!!), Krieg oder Tod.
Wenn von 20.00-23.30 am jeweiligen Montag eine Geburt anstehend ist, kann der eventuelle Vater / Alliment zahlende das Treffen  24 Stunden vor oder nach verschieben.

 

Bei deftigem Verhinderungsgrund müssen alle Stammsäufer per SMS benachrichtigt werden, stattgegeben wird die Abwesenheit durch das OK von mindestens 3 Stammsäufern.

 

6. Zahlungsmoral

 

Der maximale Betrag, der durch den jeweiligen Stammsäufer bezahlt wird, beträgt 100Sfr oder umgerechnet in der jeweiligen Landeswährung.

Falls der zahlende Stammsäufer nicht erscheinen kann, ist der Revisor für die anstehende Zahlung verantwortlich.

Falls die anwesenden Stammsäufer einen Betrag von über hundert Franken versaufen wird der Restbetrag fair geteilt.

Wenn mit Gasttrinker über 125 Sfr. versoffen werden, wird der Restbetrag von den Gasttrinker übernommen.

 

7. Verhaltensregeln

 

Bei anstössigem Verhalten ist der Trinkende verpflichtet sich beim Gastgeber, Stammsäufern, Gastrinkern und andern Involvierten höflich und aufrichtig zu entschuldigen.

 

 

8. Verstösse gegen allgemeine Bedingungen

 

Bei fremd Nippeln ist eine Busse von 5Sfr. an den zahlenden Stammsäufer zu entrichten. Ausserdem ist eine Entschuldigung an den Betroffenen zu richten.

Alle Verstösse gegen die allgemeinen Bedingungen sind nicht strafbar. Ausnahme Punkt fünf.

 

9. Reihenfolge

 

  1. Duss Lukas
  2. Dober Bruno
  3. Wechsler Daniel
  4. Dissler André
  5. Fankhauser Michael

 

10. Austritt

 

Nur mit Totenschein möglich !

 

 

11. Ämtli

 

(Gültig für eine Periode (1 Jahr))

 

Präsident:                                                     Duss Lukas              

Organisiert die GV inklusive einem Jahresbericht. Eröffnung der jeweiligen Montagssitzung und einem kleinem Resume des vergangenen Montagstreffs.

 

Vize:                                                             Fankhauser Michael

Der Vize übernimmt sämtliche Funktionen von nicht anwesenden Stammsäufern. Ausserdem ist er verantwortlich, dass gewisse Verhaltensnormen eingehalten werden.

 

Aktuar:                                                         Wechsler Daniel

Schreiben der Protokolle und verwalten der vorhandenen Medien.

 

Revisor:                                                        Dober Bruno

Verantwortlich für Zahlungsmoral und einhalten der Reihenfolge.

Kontrolle des Eröffnungsberichts des Präsidenten.

 

Reservateur:                                                Dissler André

Ist verantwortlich dass ein angenehmer Sitzplatz gewährleistet ist, und führt die Liste der Gasttrinker.

 

 

12. Verschiedenes

 

  • Der zahlende hat Anrecht auf die Bierpässe.
  • Die Bierpässe werden als Eigentum des Vereins betrachtet.
  • Sobald der erste Stammsäufer die magischen 10 Bierpässse erreicht hat, werden sämtliche Bierpässe an einem ausserordentlichem Datum versoffen. Für das ausserordentliche Datum ist der Präsident verantwortlich.
  • Bierpässe dürfen nicht gegen Zahlung der Montagsrechnung  eingelöst werden, noch anders gegen Bier oder andere Naturalien eingetauscht werden.
  • Es sind keine weiteren Stammsäufer erlaubt. Einzige Möglichkeit als Aktiv-Mitglied dem Verein beizutreten ist der Stammgastsäufer.
  • Stammgasttrinker haben keine Rechte jedoch Pflichten.
  • Es sind keine anderen Vereinsbekleidungen erlaubt.
  • Suizid ist als Austrittsgrund nicht erlaubt.
  • Falls der folgende Dienstag ein Feiertag ist kann der Montagstreff um eine Woche vor oder nach verschoben werden.
  • Beim ausserordentlichen Biervernichtungstreff, werden bei Abgabe der Bierpässe die Unterschriften des Servierpersonals ausgezählt. Verantwortlich dafür ist Michael Fankhauser. Die Servierfachfrau mit den meisten Unterschriften erhält eine Flasche Bier spendiert.
  • Der Missbrauch von Bier und deren Folgeschäden muss vom Verursacher selbst bezahlt werden.

 

 

13. Verstösse

 

Werden emotional geahndet.

 

 

14. Gültigkeit und Rechtsschutz

 

Die Statuten werden als rechtsgültiges Dokument betrachtet. Änderungen sind vorbehalten, jedoch nur in Anwesenheit aller Stammsäufer und mit einem Absoluten Mehr von 3 Stimmen rechtsgültig.

 

Dieses Dokument ist nicht verschlüsselt.

 

 

15. Unterschrift und Annahme der Stammsäufer

 

Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Annahme der vorliegenden Bestimmungen.

 

Alle Mitglieder haben die Statuen im beisein Dritter unterschrieben.