1. Zweck
Der soziale Zusammenhalt soll gepflegt und gehegt werden. Sprüche unter der Gürtellinie sind erlaubt und sehr willkommen.
Dontalk
Fassung vom 06.02.2006
Der soziale Zusammenhalt soll gepflegt und gehegt werden. Sprüche unter der Gürtellinie sind erlaubt und sehr willkommen.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Teilnahme und Gastfreundschaft auf eigene Verantwortung. Allfällige Schäden werden durch den Verursacher gedeckt.
Folgeschäden werden nicht durch den Verein gedeckt.
Änderung der Natelnummer oder der E-Mail-Adresse ist innert 24 Stunden bei dem Aktuar zu melden!
Gasttrinker sind herzlich willkommen. Sie müssen bei dem zahlenden Stammsäufer 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ab viertem Beisitzen während eines Jahres erhält derjenige Gasttrinker automatisch den Stammgastsäufer-Status.
Bezahlung der Gasttrinker: siehe Zahlungsmoral.
Die Regel des Stammgastsäufers wird eingeführt, um die Vielfalt der Gasttrinker zu erhalten.
Nicht erscheinen ist nur erlaubt bei Unfall, Krankheit (weiche Knie nicht erlaubt!!), Krieg oder Tod.
Wenn von 20.00–23.30 am jeweiligen Montag eine Geburt anstehend ist, kann der eventuelle Vater / Alimentezahlende das Treffen 24 Stunden vor oder nach verschieben.
Bei deftigem Verhinderungsgrund müssen alle Stammsäufer per SMS benachrichtigt werden. Stattgegeben wird die Abwesenheit durch das OK von mindestens 3 Stammsäufern.
Der maximale Betrag, der durch den jeweiligen Stammsäufer bezahlt wird, beträgt 100 CHF oder umgerechnet in der jeweiligen Landeswährung.
Falls der zahlende Stammsäufer nicht erscheinen kann, ist der Revisor für die anstehende Zahlung verantwortlich.
Falls die anwesenden Stammsäufer einen Betrag von über 100 Franken versaufen, wird der Restbetrag fair geteilt.
Wenn mit Gasttrinker über 125 CHF versoffen werden, wird der Restbetrag von den Gasttrinkern übernommen.
Bei anstössigem Verhalten ist der Trinkende verpflichtet, sich beim Gastgeber, Stammsäufern, Gasttrinkern und anderen Involvierten höflich und aufrichtig zu entschuldigen.
Bei Fremdnippeln ist eine Busse von 5 CHF an den zahlenden Stammsäufer zu entrichten. Ausserdem ist eine Entschuldigung an den Betroffenen zu richten.
Alle Verstösse gegen die allgemeinen Bedingungen sind nicht strafbar. Ausnahme: Punkt 5.
Nur mit Totenschein möglich!
Gültig für eine Periode (1 Jahr)
Duss Lukas
Organisiert die GV inklusive einem Jahresbericht. Eröffnung der jeweiligen Montagssitzung und einem kleinen Résumé des vergangenen Montagstreffs.
Fankhauser Michael
Der Vize übernimmt sämtliche Funktionen von nicht anwesenden Stammsäufern. Ausserdem ist er verantwortlich, dass gewisse Verhaltensnormen eingehalten werden.
Wechsler Daniel
Schreiben der Protokolle und Verwalten der vorhandenen Medien.
Dober Bruno
Verantwortlich für Zahlungsmoral und Einhalten der Reihenfolge. Kontrolle des Eröffnungsberichts des Präsidenten.
Dissler André
Ist verantwortlich, dass ein angenehmer Sitzplatz gewährleistet ist, und führt die Liste der Gasttrinker.
Werden emotional geahndet.
Die Statuten werden als rechtsgültiges Dokument betrachtet. Änderungen sind vorbehalten, jedoch nur in Anwesenheit aller Stammsäufer und mit einem absoluten Mehr von 3 Stimmen rechtsgültig.
Dieses Dokument ist nicht verschlüsselt.
Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Annahme der vorliegenden Bestimmungen.
Alle Mitglieder haben die Statuten im Beisein Dritter unterschrieben.