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Dontalk

Statuten

Fassung vom 06.02.2006

1. Zweck

Der soziale Zusammenhalt soll gepflegt und gehegt werden. Sprüche unter der Gürtellinie sind erlaubt und sehr willkommen.

2. Haftung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Teilnahme und Gastfreundschaft auf eigene Verantwortung. Allfällige Schäden werden durch den Verursacher gedeckt.

Folgeschäden werden nicht durch den Verein gedeckt.

3. Allgemeine Bedingungen

  1. Gesoffen wird nur im Café Terrasse
  2. Jeweils der erste Montag im Monat (ausser siehe Pkt. 12: Verschiedenes)
  3. Bezahlt wird immer bar und in der landesüblichen Währung
  4. Bezahlt wird in folgender Reihenfolge (siehe Pkt. 9: Reihenfolge)
  5. Gesoffen wird nur aus dem eigenen Becher
  6. Bezahlt wird ausschliesslich Eichhof Lager 5dl
  7. Treffpunkt um 21.30 Uhr
  8. Ab 21.30 werden sämtliche 5dl Eichhof Lager vom zahlenden Stammsäufer bezahlt

4. Mitglieder

Stammsäufer

  1. Dober Bruno
  2. Duss Lukas
  3. Dissler André
  4. Fankhauser Michael
  5. Wechsler Daniel

Änderung der Natelnummer oder der E-Mail-Adresse ist innert 24 Stunden bei dem Aktuar zu melden!

Gasttrinker

Gasttrinker sind herzlich willkommen. Sie müssen bei dem zahlenden Stammsäufer 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ab viertem Beisitzen während eines Jahres erhält derjenige Gasttrinker automatisch den Stammgastsäufer-Status.

Bezahlung der Gasttrinker: siehe Zahlungsmoral.

Stammgastsäufer

Die Regel des Stammgastsäufers wird eingeführt, um die Vielfalt der Gasttrinker zu erhalten.

5. Abwesenheit

Nicht erscheinen ist nur erlaubt bei Unfall, Krankheit (weiche Knie nicht erlaubt!!), Krieg oder Tod.

Wenn von 20.00–23.30 am jeweiligen Montag eine Geburt anstehend ist, kann der eventuelle Vater / Alimentezahlende das Treffen 24 Stunden vor oder nach verschieben.

Bei deftigem Verhinderungsgrund müssen alle Stammsäufer per SMS benachrichtigt werden. Stattgegeben wird die Abwesenheit durch das OK von mindestens 3 Stammsäufern.

6. Zahlungsmoral

Der maximale Betrag, der durch den jeweiligen Stammsäufer bezahlt wird, beträgt 100 CHF oder umgerechnet in der jeweiligen Landeswährung.

Falls der zahlende Stammsäufer nicht erscheinen kann, ist der Revisor für die anstehende Zahlung verantwortlich.

Falls die anwesenden Stammsäufer einen Betrag von über 100 Franken versaufen, wird der Restbetrag fair geteilt.

Wenn mit Gasttrinker über 125 CHF versoffen werden, wird der Restbetrag von den Gasttrinkern übernommen.

7. Verhaltensregeln

Bei anstössigem Verhalten ist der Trinkende verpflichtet, sich beim Gastgeber, Stammsäufern, Gasttrinkern und anderen Involvierten höflich und aufrichtig zu entschuldigen.

8. Verstösse gegen allgemeine Bedingungen

Bei Fremdnippeln ist eine Busse von 5 CHF an den zahlenden Stammsäufer zu entrichten. Ausserdem ist eine Entschuldigung an den Betroffenen zu richten.

Alle Verstösse gegen die allgemeinen Bedingungen sind nicht strafbar. Ausnahme: Punkt 5.

9. Reihenfolge

  1. Duss Lukas
  2. Dober Bruno
  3. Wechsler Daniel
  4. Dissler André
  5. Fankhauser Michael

10. Austritt

Nur mit Totenschein möglich!

11. Ämtli

Gültig für eine Periode (1 Jahr)

Präsident

Duss Lukas

Organisiert die GV inklusive einem Jahresbericht. Eröffnung der jeweiligen Montagssitzung und einem kleinen Résumé des vergangenen Montagstreffs.

Vize

Fankhauser Michael

Der Vize übernimmt sämtliche Funktionen von nicht anwesenden Stammsäufern. Ausserdem ist er verantwortlich, dass gewisse Verhaltensnormen eingehalten werden.

Aktuar

Wechsler Daniel

Schreiben der Protokolle und Verwalten der vorhandenen Medien.

Revisor

Dober Bruno

Verantwortlich für Zahlungsmoral und Einhalten der Reihenfolge. Kontrolle des Eröffnungsberichts des Präsidenten.

Reservateur

Dissler André

Ist verantwortlich, dass ein angenehmer Sitzplatz gewährleistet ist, und führt die Liste der Gasttrinker.

12. Verschiedenes

13. Verstösse

Werden emotional geahndet.

14. Gültigkeit und Rechtsschutz

Die Statuten werden als rechtsgültiges Dokument betrachtet. Änderungen sind vorbehalten, jedoch nur in Anwesenheit aller Stammsäufer und mit einem absoluten Mehr von 3 Stimmen rechtsgültig.

Dieses Dokument ist nicht verschlüsselt.

15. Unterschrift und Annahme der Stammsäufer

Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Annahme der vorliegenden Bestimmungen.

Alle Mitglieder haben die Statuten im Beisein Dritter unterschrieben.